Die Notarin / Der Notar begleitet, berät und gestaltet Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Testament und Erbvertrag
- Änderung und Widerruf letztwilliger Verfügungen, Rücktritt vom Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung unter Lebenden)
- Nachlassregelung, wie z.B. Erbauseinandersetzung, der Vollzug von Teilungsanordnungen oder die Erfüllung von Vermächtnissen
- Erbteilübertragungsverträge