Wer seine letztwilligen Verfügungen ändern möchte, kann dies ebenfalls unter notarieller Beratung im Rahmen eines Änderungs- bzw. Ergänzungstestamentes oder einer Erbvertragsänderung bzw. -ergänzung tun.
Hat man sich in einem Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten und möchte man dieses Rücktrittsrecht ausüben, so muss man dies in notarieller Urkunde erklären.
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