Beabsichtigt man ein minderjähriges oder volljähriges Kind zu adoptieren, so sind dem Familiegericht eine Reihe von Erklärungen, die notariell beurkundet werden müssen, vorzulegen, wie z.B. die Einverständniserklärung des Anzunehmenden, des Annehmenden, der leiblichen Eltern, der Ehegatten etc. …
Überdies sind eine Reihe von Unterlagen vorzulegen. Die Notarin / Der Notar erörtert mit den Beteiligten die rechtlichen Erfordernisse und die Rechtsfolgen der Adoption und gestaltet den Antrag und die Einwilligungserklärungen.
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