Nicht immer kann man beim Abschluss eines Kaufvertrages persönlich anwesend sein. Dann besteht oft der Wunsch, sich bei der Beurkundung von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen.
Hierfür kann man bereits im Vorfeld eine entsprechende Ankaufs- bzw. Verkaufsvollmacht erteilen. Diese muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Will man im Rahmen der Versteigerung einer Immobilie bieten, kann aber selbst den Versteigerungstermin nicht wahrnehmen, so kann man durch ein Bietervollmacht eine Vertrauensperson damit bevollmächtigen, Gebote für die Immobilie abzugeben.
Auch diese Vollmacht muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
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