Vielfach besteht der Wunsch, bestimmten Personen nicht erst nach dem eigenen Tode etwas zukommen zu lassen, sondern bereits „mit warmer Hand“ zu schenken.
Bei der sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“ sind im Rahmen des Beratungsgespräches die persönlichen Verhältnisse des Schenkers und des zu Beschenkenden, die Motivation für die Schenkung und möglicherweise sinnvolle oder gewünschte Vorbehalte (wie Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht oder Rückübertragungsansprüche) sowie die Auswirkungen der Schenkung zu erörtern.
Auch pflichtteilsrechtliche Fragen sind in diesem Zusammenhang oft von Bedeutung.
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