Das Umwandlungsgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Unternehmen umzuwandeln und umzustrukturieren, z.B. durch
- Verschmelzung einer Gesellschaft auf ein anderes bereits bestehendes oder erst zu gründendes Unternehmen
- Spaltung von Unternehmen (Ausgliederung; Abspaltung, Aufspaltung), bei der ein oder mehrere Unternehmensteile auf ein anderes bereits bestehendes oder noch zu gründendes Unternehmen
- Formwechselnde Umwandlung, bei der ein Unternehmen sein Rechtskleid wechselt, z.B. von einer GmbH in eine AG umgewandelt wird.
Diese Umwandlungsvorgänge unterliegen in vielfacher Hinsicht der notariellen Beurkundung, weswegen in aller Regel diese Vorgänge von Notarinnen / Notaren vorbereitet, begleitet, beurkundet und im Handelsregister vollzogen werden.
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