Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die Notarin / der Notarin Ihr Berater und Gestalter insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Existenzgründung/Gründung einer GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Unternehmergesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen nebst handelsregisterrechtlichen Vollzugsmaßnahmen
- Entflechtung von gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen (z.B. aufgrund Tod eines Gesellschafters oder Auseinandergehen der Gesellschafter)