Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge geht es darum, ein Unternehmen von dem Unternehmer auf seinen oder seine auserwählten Nachfolger oder einen Dritten überzuleiten.
Oft vollzieht sich die Unternehmensnachfolge nicht abrupt, sondern streckt sich über mehrere Phasen, was in der rechtlichen Gestaltung seinen Niederschlag finden muss.
Ist der gewünschte Unternehmensnachfolger ein Abkömmling des Unternehmers oder eine sonst bereits vertraute Person, so sind die rechtlichen Gestaltungen oftmals eher unproblematisch.
Gilt es hingegen einen außenstehenden Dritten zum Nachfolger aufzubauen, so muss die Gestaltung verstärkt Ausstiegsszenarien für beide Seiten berücksichtigen, was die rechtliche Komplexität erhöht.
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