Im Immobilienrecht berät die Notarin / der Notar und erstellt Entwürfe insbesondere zu folgenden Themen:
- Kaufvertrag über Immobilien, Eigentumswohnungen und Grundstücke
- Kaufvertrag über eine noch zu errichtende Wohnung oder ein noch zu errichtendes Haus von einem Bauträger
- Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum
- Sonstige Verträge betreffend Grundbesitz
- Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken
- Bestellung von weiteren dinglichen Rechten wie z.B. Grunddienstbarkeiten, Wohnrechte, Nießbrauchrechte und Vorkaufsrechte
- Bewilligungen und Anträge zu Löschungen von Grundbuchrechten
- Grundbuchberichtigungen
- Vollmachten zum Verkauf und zum Ankauf von Immobilien/Bietervollmachten im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens