Der Hauskauf oder Wohnungskauf ist von besonderer Bedeutung, bindet man sich doch regelmäßig für eine lange Zeit an eine Immobilie und muss nicht selten zur Finanzierung des Kaufs nicht unerhebliche Darlehen bei der Bank aufnehmen. In Kenntnis dieser Bedeutung und angesichts der vielfältigen Regelungen, die im Kaufvertrag festgelegt werden sollten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese Verträge durch eine Notarin / einen Notar begleitet und beurkundet werden müssen.
Oftmals sind bei der Gestaltung der Kaufverträge besondere Situationen zu beachten, z.B. wenn der Verkäufer in Insolvenz ist oder der Kauf vom Testamentsvollstrecker erfolgt oder lediglich eine Teilfläche erworben werden soll. Gelegentlich muss auch zunächst das Grundbuch auf den aktuellen Stand gebracht werden, z.B. wenn im Grundbuch noch der bereits verstorbene Eigentümer und nicht bereits die nachfolgeberechtigten Erben verzeichnet sind.
Die Notarin / Der Notar gestaltet den Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen aller Vertragsbeteiligten so, dass Risiken weitgehend minimiert sind. Er belehrt über die verbleibenden vertraglichen Risiken und zeigt Wege auf für von den Beteiligten gewünschte besondere Gestaltungen.
Die Notarin / Der Notar wickelt den Kaufvertrag ab, sorgt für die erforderlichen Grundbucheintragungen, holt die erforderlichen Genehmigungen ein, zeigt den Kauf bei der Finanzverwaltung an, informiert die Beteiligten über den Stand der Abwicklung und steht den Beteiligten für Fragen bei der Abwicklung des Kaufvertrages zur Verfügung.
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