Wer eine Finanzierung benötigt, muss der finanzierenden Bank oder auch einem privaten Gläubiger regelmäßig Sicherheiten für die bereitgestellten Finanzmittel gewähren. Bei bankfinanzierten Krediten ist die Bestellung von Grundschulden üblich.
Die Grundschuld ist ein im Grundbuch einzutragendes Recht, welches dem Gläubiger ermöglicht, einen bestimmten Betrag ggfs. nebst Zinsen und Nebenleistungen aus dem Grundstück zu fordern.
Regelmäßig verlangen die Kreditgeber/Gläubiger auch, dass sich der Darlehensnehmer/Schuldner hinsichtlich des Grundschuldbetrages der sofortigen Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz unterwirft, weshalb die notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung erforderlich ist.
Die Notarin / Der Notar klärt über Reichweite und Bedeutung der Grundschuld und ggfs. weiterer geforderter Sicherheiten (wie das abstrakte Schuldanerkenntnis) auf, holt etwaig erforderliche Rangerklärungen ein und begleitet das Grundbuchverfahren.
… mehr zum Thema >> Immobilienrecht