Notariatsaufgaben im Gesellschaftsrecht

Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften bedürfen verschiedene Beschlüsse der Gesellschafter bzw. der Hauptversammlung der notariellen Beurkundung.

Die Notarin / Der Notar entwirft die Beschlüsse, beurkundet sie und kümmert sich um die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.