Bei der Existenzgründung ist zunächst sorgfältig abzuwägen, ob und welche Gesellschaftsform man für seine unternehmerische Tätigkeit wählt. Hier stehen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung: Als Kapitalgesellschaft insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) und als Personenhandelsgesellschaft, insbesondere die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die GmbH & Co. KG. Die Art des beabsichtigten Geschäfts, die Möglichkeit der Kapitalaufbringung, die Haftung und der gewünschte Außenauftritts sind nur einige Aspekte, die bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen. Im Beratungsgespräch wird die Notarin / der Notar die für die Entscheidung wesentlichen Aspekte aufzeigen und so eine Grundlage für die Entscheidung schaffen.
Steht die Rechtsform fest muss der Gesellschaftsvertrag, insbesondere dann, wenn mehrere Personen eine Gesellschaft gründen, auf die individuellen Verhältnisse zugeschnitten werden und potentiell problematische Aspekte unter den Gesellschaftern im Sinne einer möglichst weitgehenden Streitvermeidung regeln. Regelungen zu Vor- und Ankaufsrechten, Zustimmungserfordernissen, Einziehung von Anteilen, Ausschluss eines Gesellschafters, Abfindungsklauseln, Vererbbarkeit der Anteile und Befreiung vom Wettbewerbsverbot sind nur einige Aspekte, die einer näheren Betrachtung bedürfen. Im Beratungsgespräch mit der Notarin / dem Notar können die kritischen Aspekte erörtert und einer Regelung zugeführt werden.
… mehr zum Thema >> Gesellschaftsrecht