Beurkundungsraum im Notariat Dr. Katja Grage

Verträge zwischen Lebenspartnern einer unehelichen Lebensgemeinschaft

Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften können insbesondere vermögensrechtliche Aspekte eine vertragliche Regelung erforderlich machen, z.B. beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie oder wenn der Wunsch besteht, den langjährigen Lebenspartner in finanzieller Hinsicht zu unterstützen oder abzusichern. 

Die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten herauszufinden und Möglichkeiten der Gestaltung aufzuzeigen und gewünschte Gestaltungen zu entwerfen ist hier Aufgabe der Notarin / des Notars.