Beurkundungsraum im Notariat Dr. Katja Grage

Ehevertrag z.B. zur Gestaltung des Güterstands, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltes

Mit der Heirat wird das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch das Gesetz geregelt. Dieses gesetzliche Konzept mag jedoch nicht für alle Ehekonstellationen passend oder nicht von allen Ehepartnern gewünscht sein. 

Durch die notarielle Beratung können Ehepartner und künftige Ehepartner herausfinden, ob das gesetzliche Regelungssystem für sie passend ist oder nicht, welche Gestaltungsalternativen es gibt und wo das Gesetz oder die Rechtsprechung den Wünschen der Beteiligten Grenzen setzt. Mit Hilfe der notariellen Beratung können die individuellen Wünsche und Erfordernisse in einem Ehevertrag ausgestaltet werden.