Beabsichtigen Ehegatten sich scheiden zu lassen, so können bereits während der Trennungsphase Regelung bezüglich der Scheidungsfolgen, z.B. zur Beendigung des Güterstandes und zum Ausgleich des Zugewinns nebst Verteilung des Vermögens, zum Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie zum Versorgungsausgleich in notarieller Urkunde getroffen werden.
Eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen in einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung unter Beratung beider Ehegatten durch die Notarin / den Notars ist oftmals sinnvoll, ressourcenschonend und vereinfacht die Ehescheidung.
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