Änderung und Widerruf letztwilliger Verfügungen, Rücktritt vom Erbvertrag

Wer seine letztwilligen Verfügungen ändern möchte, kann dies ebenfalls unter notarieller Beratung im Rahmen eines Änderungs- bzw. Ergänzungstestamentes oder einer Erbvertragsänderung bzw. -ergänzung tun. 

Hat man sich in einem Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten und möchte man dieses Rücktrittsrecht ausüben, so muss man dies in notarieller Urkunde erklären.