Das Thema Vorsorge- und Generalvollmacht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen treibt die Sorge um, wer sich um sie kümmern wird, wenn sie – sei es aufgrund Erkrankung, Alter oder Unfall – selbst nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen.
Will man verhindern, dass in diesen Fällen ein gerichtlich bestellter Betreuer bestellt wird, so empfiehlt es sich, einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine umfassende Vorsorgevollmacht zu erteilen.
Diese muss, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung weitestgehend zu verhindern, den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Hier ist die Notarin / der Notar bei der Gestaltung einer solchen Vollmacht berufen, einerseits die gesetzlichen Vorgaben aufzuzeigen und andererseits die individuelle Lebenslage des betroffenen zu berücksichtigen.
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