Wünschen Gesellschafter sich zu trennen und fortan, geschäftlich getrennte Wege zu gehen, so sind regelmäßig eine Reihe von Aspekten zu klären, wie z.B.:
- Wer scheidet aus der Gesellschaft wie aus?
- Wie hoch ist die Abfindung und wie sind die Zahlungsmodalitäten?
- Sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu treffen oder aufzuheben?
- Wird der ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer abberufen?
- Wird ihm Entlastung erteilt?
- Hat der ausscheidende Gesellschafter für die Gesellschaft Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) bestellt, aus denen er entlassen werden muss?
- Sind neue vertragliche Vereinbarung, z.B. Mietverträge über von der Gesellschaft genutzten Grundbesitz abzuschließen?
Hier gilt es von Seiten der Notarin / des Notars die Interessenlagen der Beteiligten herauszuarbeiten, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ein beiderseits akzeptables Konzept mitzuentwickeln und die Vereinbarungen der Beteiligten in einem Vertrag niederzulegen.
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