Die Verpflichtung und die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beurkundungspflichtig.
Die Notarin / Der Notar berät die Beteiligten, belehrt sie über etwaige Risiken und gestaltet den Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrag.
Naturgemäß ist der Verkauf von Gesellschaftsanteilen – gleich welcher Gesellschaftsform – für die Gesellschafter regelmäßig ein wirtschaftlich und haftungsrechtlich bedeutsames Geschäft, für welches nicht selten die Erfahrung und Rechtskenntnis der Notarin / des Notars in Anspruch genommen wird, um den Vertrag für beide Vertragspartner ausgewogen und rechtlich wirksam zu gestalten, insbesondere wenn es um die Gestaltung komplexerer Vereinbarungen geht.
Die Notarin / Der Notar kümmert sich sodann auch um die handelsregisterrechtliche oder auch grundbuchrechtliche Abwicklung des Vertrages.
… mehr zum Thema >> Gesellschaftsrecht