Die Notarin / Der Notar ist der richtige Ansprechpartner bei sämtlichen grundbesitzbezogenen Vereinbarungen.
Dies können beispielsweise Vereinbarungen zur Sicherung gewährter Darlehen (durch Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken) oder Vereinbarungen zwischen nichtehelichen Lebenspartnern sein, die gemeinschaftlich Eigentümer eines Grundbesitzes sind und regeln möchten, was im Falle einer Trennung mit dem Grundbesitz geschieht, sei es z.B., dass einem ein Erwerbsrecht eingeräumt wird oder die Beteiligten sich verpflichten, in einem bestimmten Fall die Immobilie zu vereinbarten Konditionen zu veräußern.
Oftmals besteht auch der Wunsch, einer oder mehreren Personen ein Vorkaufsrecht an einer Immobilie einzuräumen, z.B. um den Grundbesitz bestmöglich in der Familie zu erhalten, oder einer Person ein Angebot zum Verkauf oder Erwerb einer Immobilie zu unterbreiten. Miteigentümer möchten bisweilen durch Miteigentümervereinbarung untereinander ausschließen, dass der Grundbesitz zwangsweise (durch Teilungsversteigerung) auseinandergesetzt wird.
Bei all diesen grundbesitzbezogenen Anliegen kann die Notarin / der Notar Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen aufzeigen und die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich zutreffende, praktisch umsetzbare und interessengerechte Vereinbarung gießen.
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