Bei Auslandbezug, z.B. bei Ehegatten unterschiedlicher Nationalität, kann es ratsam sein, eine Rechtswahlvereinbarung zu treffen, um Rechtssicherheit hinsichtlich des anwendbaren Rechts zu erhalten. Solche Rechtswahlvereinbarungen bedürfen im Bereich des Eherechtes und des Erbrechtes der notariellen Beurkundung.
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