Die Vereine sind im Vereinsregister verzeichnet. Zum Vereinsregister sind beispielsweise anzumelden die Gründung eines Vereins, der Vereinsname, der Vorstand sowie Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands, Satzungsänderungen und das Erlöschen des Vereins. Die Anmeldungen zum Handelsregister müssen durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Die Notarin / Der Notar begleitet das Registerverfahren, entwirft die Anmeldung und reicht die beglaubigte Anmeldung zum Vereinsregister ein.
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