Ist in einem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet, so benötigt der Testamentsvollstrecker als Nachweis seiner Berechtigung ein Testamentsvollstreckerzeugnis, welches auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt wird. Der Antrag kann zu notarieller Urkunde bei der Notarin / dem Notar gestellt werden. Die Notarin / Der Notar gestaltet den Antrag und reicht ihn bei Gericht ein.
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