Startseite   Notarin Dr. Katja Grage   Team   Kontakt   Der Weg zu mir   Impressum   Datenschutz   Formulare 

Dr. Katja Grage - Notarin in Krefeld Dr. Katja Grage
LL.M. (Georgetown)
Notarin in Krefeld
Rheinische Notarkammer

Aktuelle Stellenangebote
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Vorsorge
Sonstige Tätigkeiten

Musterbild


Erbverzichts-/Pflichtteilsverzichtsverträge und Pflichtteilserfüllungsverträge

» Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht kann durch einen Erbverzicht des Erbberechtigten gegenüber dem Erblasser in notarieller Urkunde beseitigt werden. Nicht selten geschieht dies gegen Abfindung, wenn beipielsweise ein Kind aus der Erbfolge entgeltlich oder unengeltlich ausscheiden soll oder will. Bei Eheschließung im vorgerückten Alter besteht oft der Wunsch, wechselseitig unentgeltlich auf das Erbrecht am Nachlass des jeweils anderen zu verzichten, um die jeweiligen Familien zu befrieden.
Häufiger sind jedoch Gestaltungen, bei denen es um den Pflichtteil geht. Der Pflichtteil, der stets in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht, entfällt nur in extremen Ausnahmesituationen. In vielen Konstellationen ist der Pflichtteil hinderlich. Ist der Pflichtteilsberechtigte bereit, kann er in notarieller Urkunde gegenüber dem Erblasser einen Pflichtteilsverzicht (auch nur hinsichtlich bestimmter Gegenstände) erklären. Hier berät die Notarin / der Notar beide Seiten über die damit verbundenen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten.




© by Notarin Dr. Katja Grage in Krefeld und Lizenzgebern. Alle Bilder und Texte auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und dürfen ohne deren Einwilligung weder kopiert noch sonstwie weiter verwendet werden.