Mit einem Erbteilsübertragungsvertrag überträgt ein Erbe seinen Erbteil mit oder ohne Gegenleistung auf einen Miterben oder einen Dritten. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen gewünscht sein, z.B. weil der Erblasser kein Testament gemacht hat, ein Miterbe das Erbe nicht rechtzeitig ausgeschlagen hat, aber zwischen den Miterben Einigkeit besteht, dass die Erbschaft nur bei dem einen hätte anfallen sollen.
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