Heiraten Personen unterschiedlicher Nationalität, ist im Vorfeld einer ehevertraglichen Regelung zu prüfen, dem Recht welchen Staates die ehelichen Regelungsbereiche wie das Güterrecht, die allgemeinen Ehewirkungen und das Unterhaltsrecht etc. unterliegen. Oftmals wird es Wunsch der Beteiligten sein, hinsichtlich des anwendbaren Rechts Klarheit zu schaffen, um Gewißheit über die anwendbaren Rechtsregeln zu haben und Vereinbarungen hinsichtlich der Abänderung dieser Rechtsregeln treffen zu können. Insofern stellt sich nicht selten die Frage der Erforderlichkeit und der Möglichkeit einer Rechtswahlvereinbarung, über die die Notarin / der Notar informieren und die er für die Beteiligten vorbereiten kann.
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