Das Umwandlungsgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Unternehmen umzuwandeln und umzustrukturieren, z.B. durch
Diese Umwandlungsvorgänge unterliegen in vielfacher Hinsicht der notariellen Beurkundung, weswegen in aller Regel diese Vorgänge von Notarinnen / Notaren vorbereitet, begleitet, beurkundet und im Handelsregister vollzogen werden.
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