Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften (GmbH, AG, KG und ohG) oder Kaufleuten müssen diverse Veränderungen bei der Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form geschehen. Die Notarin / Der Notar entwirft die Handelsregisteranmeldungen, stellt die Anträge beim Handelsregister und begleitet die Angelegenheit im Registerverfahren.
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