Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften bedürfen verschiedene Beschlüsse der Gesellschafter bzw. der Hauptversammlung der notariellen Beurkundung. Die Notarin / Der Notar entwirft die Beschlüsse, beurkundet sie und kümmert sich um die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.
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