Wünschen Gesellschafter sich zu trennen und fortan, geschäftlich getrennte Wege zu gehen, so sind regelmäßig eine Reihe von Aspekten zu klären, wie z.B.:
Wer scheidet aus der Gesellschaft wie aus?
Wie hoch ist die Abfindung und wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu treffen oder aufzuheben?
Wird der ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer abberufen? Wird ihm Entlastung erteilt?
Hat der ausscheidende Gesellschafter für die Gesellschaft Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) bestellt, aus denen er entlassen werden muss?
Sind neue vertragliche Vereinbarung, z.B. Mietverträge über von der Gesellschaft genutzten Grundbesitz abzuschließen?
Hier gilt es von seiten der Notarin / des Notars die Interessenlagen der Beteiligten herauszuarbeiten, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ein beiderseits akzeptables Konzept mitzuentwickeln und die Vereinbarungen der Beteiligten in einem Vertrag niederzulegen.
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