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Dr. Katja Grage - Notarin in Krefeld Dr. Katja Grage
LL.M. (Georgetown)
Notarin in Krefeld
Rheinische Notarkammer

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Grundbuchberichtigungen

» Immobilienrecht

Sind die Eintragungen im Grundbuch unrichtig, z.B. weil im Grundbuch noch der bereits verstorbene Eigentümer anstelle der Erben eingetragen ist, muss das Grundbuch berichtigt werden. Nach einem Erbfall sollte man die Berichtigung zeitnah vornehmen lassen, weil dann keine Gebühren beim Grundbuchamt anfallen.




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