Die Regelungen unter Ehepartnern finden heute weitgehend Anwendung auf eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner. Auch hier besteht oftmals der Wunsch, die gesetzlichen Regelungen den individuellen Wünschen und Konstellationen anzupassen. Dies kann unter notarieller Beratung in einem Partnerschaftsvertrag erfolgen.
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